Abstinenznachweis bei Alkohol und Drogen für die MPU
- 13. März 2013
17. März 2013 / Eintrag von Bernd Idselis
Abstinenznachweis bei Alkohol und Drogen – Zwischenzeit nutzen!
Nun ist es passiert: ein Betroffener erhält Nachricht von der Führerscheinstelle seiner Gemeinde, dass er für die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis den Nachweis seiner Fahreignung erbringen muss und zwar mit Beibringung einer MPU ( medizinisch–psychologischen–Untersuchung). Spätestens jetzt ist guter Rat von Nöten, denn die Mehrzahl der Betroffenen hat die Zeit der Sperre der Fahrerlaubnis ungenutzt verstreichen lassen und sich nicht rechtzeitig informiert, wie zum Beispiel beim www.mpu-coaching-delmenhorst.de in Delmenhorst.
Nun mag der Betroffene zwar in seiner Person so selbstbewusst sein zu meinen, dass er keinen Vorbereitungskursus besuchen muss und unterzieht sich ohne Unterricht der Begutachtung , wird aber negativ überrascht sein, dass er seine Abstinenz vom Drogen-oder Alkoholkonsum dem Gutachter gegenüber nicht objektiv nachprüfbar belegen konnte. Das Gutachten fällt dann negativ aus und es vergeht wieder lange Zeit für einen neuen Termin.
Also hier der Rat des Rechtsanwalts Bernd Idselis:
• Rechtzeitig informieren; und nicht erst kurz vor Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
• Infos über Vorbereitungskurse einholen ( www.mpu-coaching-delmenhorst.de )
• Sofort mindestens ein Jahr abstinent leben ( Betonung liegt auf sofort und wirklich abstinent)
• Nachweise über Abstinenz über ein Jahr durch ein zertifiziertes Labor beibringen (Screenings)
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