Leivtec XV3 Geschwindigkeits-Messungen nicht mehr verwertbar

Unzulässige Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV31

Beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3  fand eine Gruppe von Sachverständigen kürzlich für speziell präparierte Fahrzeuge beim Vergleich mit anderen, unabhängigen Messeinrichtungen, unzulässige Messwertabweichungen.
Dies bedeutet für Betroffene die einen Bußgeldbescheid erhalten haben bei dem mit dem o. g. Gerät gemessen wurde, das diese sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen sollten, damit Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden kann.

Da die Messungen nicht verwertbar sind, muss das Gericht diese Bescheid aufheben.

Sie haben Fragen? Rufen Sie an  04221 9166980.

 

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Rechtsanwalt
Strafverteidiger & Rechtsanwalt Bernd Idselis, Delmenhorst. Ganz individuell widme ich mich Ihren individuellen rechtlichen Problemen und entwickele mit Ihnen gemeinsam von Fall zu Fall ergebnisorientierte Lösungen.
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