Sachverständiger im Prozess

Gerichtsprozess und Gutachter – ein schwieriges Thema

In vielen Strafprozessen, und auch schon im vorbereitenden Strafverfahren, geht es oft um die Frage von Schuldfähigkeit oder die Schuldminderung des Angeklagten, bzw. des Betroffenen. Hier werden dann psychiatrische und psychologische Sachverständige durch das Gericht oder schon durch die Staatsanwaltschaft beauftragt mit der Aufgabe, ein gutachterliches Bild von den Betroffenen zu erstellen.

Aber auch in vielen Zivilprozessen ist die Tendenz bei den Gerichten vermehrt festzustellen, zu immer mehr technischen oder anderen Sachverhaltsfragen Gutachter zu beauftragen, die vermeintliche Wissenslücken in meist technischer Art schließen sollen.
Hier besteht die Gefahr, dass nicht mehr die Gerichte, sondern die Sachverständigen „Recht sprechen“, wenn deren Ausführungen ihren Niederschlag im Urteil finden.
Hier ist der Strafverteidiger, bzw. der Rechtsbeistand gefragt mit der Aufgabe, die Gutachten, die erstellt wurden objektiv und subjektiv zu hinterfragen.

Nicht alles was Gutachter im Verfahren vortragen ist letztendlich aus sich aus heraus nachvollziehbar und als richtig hinzunehmen. So wird zum Beispiel durch Gutachter gerne ein Geschehen in Prozentzahlen wiedergegeben ohne darzulegen, zu welcher Relation denn diese Zahl stehen soll. So liest man in manchen Gutachten zum Beispiel 70 % dieser Fälle seien so und so gelagert. Hier hat der Verteidiger nachzufragen in welcher Relation denn diese 70 % zu den 100 % bzw. zu den restlichen 30 % stehen.
Es ist somit Aufgabe des Verteidigers Gutachtenfehler aufzudecken oder sogar den Sachverständigen abzulehnen oder einen anderen Gutachter zu beauftragen. Aber auch im Prozess muss sich der Verteidiger darauf vorbereiten, welche Fragen dem Psycho- Sachverständigen zu seiner Qualifikation und Erfahrung, zu notwendiger Aufklärung usw. zu stellen sind.

Hier darf keine falsche Scham an den Tag gelegt und kein Blatt vor den Mund genommen werden.

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