Klage gegen Haftpflichtversicherung, Betrug?

Der Mandant teilte mit, das der Schädiger anläßlich einer Räumung einer Wohnung den Müll teilweise gegen und auf seinen, PKW ( den des Mandanten ) geworfen habe.

Nachdem der Gutachter den Schaden ( ca. 3500,0 € ) feststellte, wurde der Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung angeschrieben und der Schaden geltend gemacht.

Diese weigerte sich ohne Begründung, schickte ohne Wissen des Mandanten einen eigenen Gutachter, der sah sich die Sache 5min an und teilte mit: „Kann so nicht sein“.

Daher wurde Klage beim AG eingereicht und der „Kollege“ der Gegenseite sprach doch tatsächlich von Betrug. Was er damit meinte, sagte er aber nicht ( hat er dann wohl doch Angst gehabt?)

Nach Zeugenaussagen war klar: Klage statt gegeben.Von wegen „Betrug“

Ergebnis: Mit Versicherungen kann keine vernünftigen Regelungen erreichen und man muss unnötiger Weise klagen. Meistens jedenfalls.

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Rechtsanwalt
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