Staatsanwalt befangen? Ablehung nicht möglich? Vielleicht doch!
- 22. November 2019
Die Ablehnung von Richtern, Schöffen sowie für Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und andere als Protokollführer zugezogene Personen sind in der Strafprozessordnung in den §§ 22 ff StPO geregelt. Hier ist der/die Staatsanwalt/-in nicht aufgeführt und man sucht entsprechende Vor-schriften vergebens. mehr ...
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