Anklage wegen Vergewaltigung

Wir haben das Opfer einer Vergewaltigung in einem mehrtägigen Verfahren beim Landgericht vertreten.

Die junge Frau, die stark alkoholisiert war, wurde vom Täter zu dessen Wohnung mitgenommen. Der Täter, dem der betrunkene Zustand des Opfers bewusst war, vollzog mit ihr den Beischlaf. Das Opfer konnte auf Grund der Trunkenheit nicht in den Beischlaf einwilligen.

Das Landgericht verurteilte den Täter zu einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung von 3 Jahren und sieben Monaten ( § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) und einer Schmerzensgeldzahlung von 5.000,00 EUR.

Diesen Anspruch hatten wir im Laufe des Verfahrens in der Hauptverhandlung für das von uns vertretene Opfer gestellt.

Sie haben Fragen zur Nebenklage? Rufen Sie uns an 04221 9166980

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Rechtsanwalt
Strafverteidiger & Rechtsanwalt Bernd Idselis, Delmenhorst. Ganz individuell widme ich mich Ihren individuellen rechtlichen Problemen und entwickele mit Ihnen gemeinsam von Fall zu Fall ergebnisorientierte Lösungen.
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