Wohnungsdurchsuchung und Anfangsverdacht
- 30. Oktober 2020
Anfagsverdacht, hinreichender Verdacht und dringender Tatverdacht: Unterschiede Anfangsverdacht liegt vor, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben (§ 152 Abs. 2 StPO). Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Der Anfangsverdacht ist abzugrenzen vom hinreichenden Tatverdacht ...
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