Aussage gegen Aussage. Und nun?

Aussage gegen Aussage: Die Bedeutung von Glaubwürdigkeitsgutachten im Sexualstrafrecht

Im Bereich des Sexualstrafrechts stehen Gerichte und Verteidigung oft vor der schwierigsten Konstellation des Strafprozesses: Aussage gegen Aussage. Wenn Vorwürfe wie Vergewaltigung oder der sexuelle Missbrauch von Kindern im Raum stehen, hängen Schicksale oft ausschließlich von der Glaubhaftigkeit einer einzigen Person ab.

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erlebe ich in der Praxis immer wieder, dass die bloße Behauptung einer Belastungsperson zur Anklage führt. Doch was passiert, wenn die Aussagen widersprüchlich sind?

Die Problematik widersprüchlicher Aussagen

In aktuellen Verfahren zeigt sich regelmäßig ein Muster: Zeugen – ob Kinder oder Erwachsene – machen bei der polizeilichen Vernehmung andere Angaben als vor dem Ermittlungsrichter oder in der Hauptverhandlung. Diese Konstanzmängel sind im Strafrecht ein erhebliches Indiz gegen die Belastbarkeit einer Aussage.

Gerade bei dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs ist die psychologische Dynamik komplex. Hier spielen Faktoren wie:

* Fremdsuggestion (durch Eltern oder Therapeuten),
* Autosuggestion,
* und die kognitive Entwicklung des Kindes eine entscheidende Rolle.

Warum ein Glaubwürdigkeitsgutachten unverzichtbar ist

Gemäß § 244 Abs. 2 StPO ist das Gericht zur Aufklärung der Wahrheit verpflichtet. Zwar gehen Gerichte oft davon aus, die Glaubhaftigkeit einer Aussage selbst bewerten zu können (sog. tatrichterliche Eigenkompetenz). Doch die moderne Aussagepsychologie zeigt, dass Laien – und dazu zählen juristisch ausgebildete Richter – kaum in der Lage sind, wahre Erlebnisse von suggerierten oder erfundenen Sachverhalten sicher zu unterscheiden.

Die Nullhypothese

In der professionellen Begutachtung durch Sachverständige wird die Nullhypothese zugrunde gelegt (vgl. BGHSt 45, 164). Dabei wird zunächst davon ausgegangen, dass die Aussage unwahr ist. Nur wenn die Aussage so viele Realkennzeichen (wie Detailreichtum, Schilderung ausgefallener Belastungsmotive oder psychische Kausalität) aufweist, dass die Unwahrheitshypothese verworfen werden muss, darf eine Verurteilung erfolgen.

Verteidigungsstrategie: Den Beweisantrag erzwingen

Wenn Widersprüche in den Aussagen von Frauen oder Kindern auftreten, ist die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens oft der einzige Weg, um ein Fehlurteil zu verhindern. Als Verteidiger stelle ich in diesen Fällen konsequent Beweisanträge auf Zuziehung von Sachverständigen.

Wichtige Anknüpfungspunkte für die Verteidigung sind:

1. Aussagegenese: Wie ist die Belastung entstanden? Gab es einen Konflikt, der ein Motiv für eine Falschbeschuldigung sein könnte?
2. Qualität der Befragung: Wurden in der polizeilichen Vernehmung suggestive Fragen gestellt?
3. Psychische Vorerkrankungen: Liegen Traumatisierungen vor, die die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen?

Fazit: Rechtsstaatlichkeit erfordert Präzision

Ein fairer Prozess im Sexualstrafrecht ist ohne eine kritische Prüfung der Belastungsaussage nicht möglich. Die Unschuldsvermutung gebietet es, bei massiven Widersprüchen externe Expertise hinzuzuziehen.

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