Verfahrensrechte der Angeklagten und deren Verteidiger werden beschnitten
- 8. Februar 2018
Der Koalitionsvertrag der Regierung steht. Hier ein Ausschnitt im Hinblick der geplanten Änderungen im Srafverfahrensrecht:
„Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem wir die Strafprozessordnung (StPO) modernisieren und Strafverfahren beschleunigen mit folgenden Maßnahmen:
Wir modernisieren das Selbstleseverfahren. Wir ermöglichen in besonders umfangreichen Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern durch das Gericht.
Wir prüfen die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und -verwertung.
Wir prüfen gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation.
Wir unterstützen Einrichtungen, in denen Opfer von Gewalttaten ihre Verletzungen anonym dokumentieren lassen können.
Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen.
Besetzungsrügen sollen künftig in einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden.
Die DNA Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO).
Wir führen gesetzliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher ein.“
Im Ergebnis steht wieder einmal fest, dass in all den Jahren der Großen Koalition die Rechte der Angeklagten immer weiter beschnitten wurden und
die Möglichkeiten der Strafverteidigung weiter eingeengt wurde und wird. Dies soll das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken?
Dies kann nicht Ausdruck eines freien und handlungsfähigen Staates sein.