Und wieder: Winterreifen, eine Klarstellung
- 14. September 2017
Jetzt hat der Gesetzgeber wieder eine Reform über die Winterreifenpflicht erlassen.
Ob die rechtliche Lage dadurch übersichtlicher wird, kann bezweifelt werden. Hier mal ein Klärungsversuch durch Rechtsanwalt Bernd Idselis
§ 2 Abs. 3a S.1 StVO lautet seit dem 01.06.2017 nun:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet
sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Soweit wohl klar. Und nun:
§ 36 Abs. 4 StVZO jetzt aktuell:
„Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, 1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die
Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim
Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und 2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) …………….. gekennzeichnet sind.“
So, und was bedeutet das?
Jetzt müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: eine technische ( Beschaffenheit ) und eine formelle, also es muss ein Kennzeichen auf dem Reifen sein, nämlich das Alpine-Symbol ( ein Bergpiktogram mit einer Schneeflocke) !!!
Die grundsätzliche Winterreifenpflicht besteht also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.
Im Ergebnis: Nur bei dieser Verkehrslage ( nicht in einer bestimmten Jahreszeit oder in einem bestimmten Jahreszeitraum und auch nicht unterhalb einer bestimmten Temperatur) besteht Winterreifenpflicht mit allen Reifen am Fahrzeug, die technisch die Wetterverhältnisse meistern können und auf denen das Symbol abgebildet ist.
Wer allerdings diesen Winter oder früher noch die alten M + S Reifen kauft, muss sich keine Sorgen machen. Die Übergangsfrist für die neuen Regelungen dauert bis Ende September 2024.
So einfach geht es dann doch.
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