Restalkohol und Versicherungsschutz

29. Oktober 2015 / Eintrag von Bernd Idselis

Restalkohol Verkehrsunfall Versicherungsschutz – Vorsicht

Restalkohol Fahrverbot Versicherungsschutz

Restalkohol ist die Tatsache, dass nach einem erhöhten Alkoholgenuss und einer üblichen Schlaf-oder Ruhephase noch ein erheblicher Alkoholpegel im Blut zu verzeichen ist.
Dies schützt den Betroffenen nicht vor einem Regelfahrverbot, wenn die Promillegrenze überschritten ist.
Es besteht aber auch ein erhebliches Versicherungsrisiko:
Verursacht ein Betroffener zum Beispiel 13 Stunden nach dem erheblichen Alkoholgenuss einen Verkehrsunfall, kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit versagt werden, wenn absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Der Versicherer ist leistungsfrei.

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