Befangenheit des Richters

Verteidiger plädiert und der Richter schreibt schon sein Urteil? Der ist doch befangen, oder ?

Das haben schon viele Verteidiger erlebt und ich habe es auch schon oft beobachten müssen, das manche Richter das Urteil schon  schriftlich festhalten, obwohl ich noch gar nicht mit allen rechtlichen Argumenten fertig war und noch einiges zu sagen gehabt hätte.
Nicht nur das dieses Gebaren von Richtern grob unhöflich ist und ganz deutlich zeigt, was manche Richter von Strafverteidigung an sich halten, es könnte auch dafür reichen, das dieser Richter befangen ist.

Als Befangenheit im Sinne des § 24 StPO wird die innere Haltung eines Richters angesehen, aufgrund derer er nicht mehr neutral ist. Siehe auch Befangenheit eines Richters

Dabei kommt es ledigleich auf die Beurteilung und den Standpunkt des vernünftigen Angeklagten an.
Ein Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters ist grundsätzlich zu bejahen, wenn sich aus dessen Verhalten ergibt, dass das Ergebnis der Entscheidungsfindung bereits feststeht, obgleich dem Betroffenen noch rechtliches Gehör zu gewähren ist. Das ist hier der Fall, weil der Vorsitzende schon während des Plädoyers des Verteidigers das Urteil abgesetzt hat.

AG Fürth ist zutreffend (24.7.17, 471 OWi 704 Js 105668/18, Abruf-Nr. 202932), BayObLG (MDR 73, 246) und das AG Wildeshausen (DAR 17, 405 ).

Mögliche Gründe für die Annnahme einer Befangenheit des Richters:
Mangelnde Kenntnis vom Inhalt der Akte; von Schuld des Angeklagten in der Verhandlung schon überzeugt; Schriftsätze des Verteidigers schriftlich kommentiert; Richter teilt Sachverhalte nicht neutral an Presse weiter;Mitteilung von Arztberichten an Dritte; es wird dem Angeklagten nicht Zeit gelassen ein weiteres Gutachten einzuholen; mögliche Akteneinsicht wird verweigert; Drängen des Angeklagten auf Rücknahme eines Antrages; es wird eine schnelleErledigung der Sache angestrebt; und, und, und………………..

Die Möglichen Gründe einer Befangenheit des Richters sind so vielfältig, so das unbedingt der Rat eines Strafverteidigers eingeholt werden muss. Es ist zwingend zu empfehlen, Anträge dahingehend nur dann zu stellen, wenn diese auch  erfolgversprechend sein können.

Ansonsten hat man es sich vielleicht mit einem im Übrigen korrekten Richter verschertzt.

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