Haftung es Anwaltes für falschen Rat bei Abstinenz

09. Juli 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Aktuell: Abstinenznachweis und MPU – Haftung des Anwalts?

Aus gegebenem Anlass weisen wir, wie schon seit einigen Jahren, nochmals und ausdrücklich darauf hin, dass der betroffene Mandant sich sofort und unverzüglich nach einer Alkohol -oder Drogenfahrt mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr um seine Alkoholproblematik oder Drogenproblematik aktiv kümmern muss.Siehe auch:MPU-Unterricht.de

Dabei sollten nicht nur Anti- Alkohol Seminare oder Anti-Drogen Seminare besucht werden, sondern der Betroffene sollte sich unverzüglich mit einem zertifizierten medizinischen Labor in Verbindung setzen und einen so genannten Abstinenz -Kontrollvertrag abschließen.

Die Abstinenznachweise müssen üblicherweise über die Dauer von zwölf Monaten erbracht und bei der ABleistung der MPU vorgelegt werden.
Aus diesem Grunde verliert der Betroffene sehr viel Zeit, wenn er erst nach einem Gerichtsverfahren oder erst nach Ablauf einer Sperrfrist oder eines Fahrverbotes mit der Beibringung von Abstinenznachweisen beginnt.

Auf diese Möglichkeit, so stellte Rechtsanwalt Bernd Idselis immer wieder fest, weisen viele Rechtsanwälte den Betroffenen nicht hin, ob aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit, bleibt dahingestellt.
Hier stellen sich für den Betroffenen Fragen, ob der ehemals beauftragte Rechtsanwalt für das Unterlassen dieser Hinweise eventuell haftbar gemacht werden kann.

Bei dieser Gelegenheit wird auch ausdrücklich für in der Materie beratende Kollegen darauf hingewiesen, dass unbedingt der oben genannte Ratschlag zu erteilen und darüber einen Aktenvermerk zu fertigen ist, um der immer drohenden Haftungsfrage zu entgehen.

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