Geldfälschung: Freispruch

Das neue Jahr fängt für einen Mandanten gut an. Er wurde heute vom Vorwurf der Geldfälschung, § 146 StGB, freigesprochen, da trotz Nachforschungen über zwei Jahre nicht dazu führten, das ein Tatnachweis geführt werden konnte. Nachdem schon im Frühjahr 2018 eine erste Verhandlung statt fand und mit dem heutigen Tag eine neue Hauptverhandlung durchgezogen wurde, musste das Gericht zu einem freisprechenden Urteil kommen. Der Betroffene hat auf Anraten geschwiegen. Das Jahr fängt also gut an.

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