Strafrecht

Der Staat bringt aufgrund seines Auftrages zur Verfolgung von Straftaten seine gesamte staatliche Macht im Rahmen von Verfahrensvorschriften nach dem Gesetz zum Einsatz, die sich gegen die persönliche Freiheit und gegen das Vermögen des Einzelnen richten kann. Der Beschuldigte selbst ist nur in Ausnahmefällen imstande, sich diesem Kampf, und nichts anderes ist Strafverteidigung, entgegen zu stellen.

Mit dem Rechtsanwalt als Verteidiger wählt sich der Beschuldigte seinen Beistand, der zur einseitigen Interessenvertretung zu Gunsten des Beschuldigten verpflichtet ist.

Wir als Anwälte für Strafrecht werden die Lösungen, die unsere Mandanten erwarten, dann gemeinsam finden. Zusammen mit sogenannten „Best-friends-Kanzleien“, so auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts mit den Wirtschaftsprüfern von www.stb-michelsen.de, sind wir jeder Herausforderung gewachsen.


Strafrecht – Übersicht

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