Erreichte Entscheidungen im April 2018 mit Hinweis

Urteilsentscheidungen zu Gunsten ( bis auf eines ) der Mandanten:

Vorwurf : Geschwindigkeitsverstoß, 160,00 € , 1 Monat Fahrverbot
Urteil: Freispruch da Fahrereigenschaft bestritten und auch nicht nachgewiesen

Vorwurf : Schwerer Diebstahl
Urteil: Freispruch, da Täterschaft bestritten und nicht nachgewiesen

Vorwurf: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
Urteil: Freispruch, da Tat nicht nachweisbar, widersprüchliche Zeugenaussagen

Vorwurf : Fahren ohne Fahrerlaubnis
Urteil: 5 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, obwohl bereits 16 mal einschlägig verurteilt.

Nebenklage vertreten: Täter verurteilt, obwohl StA Einstellung wollte, dazu im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld erstritten

Vorwurf : Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Strassenverkehr
Entscheidung: Einstellung gegen kleine Geldauflage

Vorwurf: Veruntreuung und Unterschlagung und Diebstahl
Urteil: Freispruch, da Täterschaft bestritten und auch nicht nachweisbar

Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung
Urteil: Verurteilung ( nicht rechtskräftig) obwohl Fahrereigenschaft bestritten, da das Gericht dem Zeugen mit der Begründung „nicht glaubt“, da nur junge Leute zu schnell fahren????

Dazu Strafverteidiger Bernd Idselis:

„Anzumerken ist im Hinblick auf die erzielten Freisprüche, das es durchaus nicht ausreichend ist, die Täter-oder Fahrereigenschaft nur zu bestreiten.

Obwohl das Gericht die Tat nachweisen muss, ist der/die Angeklagte zusammen mit der Verteidigung gehalten, Nachforschungen auf eigene „Faust“ zu betreiben, um das Gericht vom Gegenteil des Vorwurfes zu überzeugen. Hier ist viel zu arbeiten.“

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