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(Wieder) Neue Vorschläge zur Regelung der Patientenverfügung
Kaum hatte die Bundestagsgruppe um den Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach einen neuen Vorschlag zur Regelung der Patientenverfügung ins Gespräch gebracht, der vorsah, dass die Bindungswirkung einer Patientenverfügung für Dritte sich derart steigern soll, um so mehr professionelle Hilfe bei der Beratung und Abfassung in Anspruch genommen wurde, ist nunmehr ein Vorschlag neuerer Art im Bundestag eingebracht worden.
Dieser sieht nun vor, dass Patientenverfügungen auch gänzlich ohne Beratung oder notarielle Beglaubigung gültig sein sollen. Es soll auch die Verfügung gültig sein, die mündlich gegenüber Anwesenden gemacht wurde.
Da nun schon viele Vorschläge für eine gesetzliche Verankerung gemacht wurden, entsteht der Eindruck bei Rechtsanwalt Bernd Idselis, dass der Gesetzgeber die Patientenverfügung zur unendlichen Geschichte werden lassen will. Dies kann nur seine Ursache darin haben, dass er nicht handeln will.
Da demnach mit einer baldigen Entscheidung nicht zu rechnen ist, gelten die bisherigen Grundsätze über das Erstellen einer Patientenverfügung. Dabei helfen wir Ihnen.
Sie haben Fragen, kontakten Sie uns.
Eingestellt am 12.11.2008 von Alexandra M.
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