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Videospaß: zu kurz gedacht - Raservideo kostet den Führerschein
Filmt sich jemand bei einer Fahrt mit 180 Kilometern pro Stunde durch die Innenstadt sowie bei Wendemanövern und «Burnouts» auf einer Einbahnstraße, führt dies zum Verlust des Führerscheins.
Diese Erfahrung musste ein Betroffener machen, der sich aus Spaß bei solchen Aktionen selbst filmte. Die Polizei stellte rund 20 Videos im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen anderer Tatvorwürfe auf dem PC des Betroffenen sicher und leitete diese an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. Diese entzog dem Kläger daraufhin wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht dem Kläger in dem Erörterungstermin verdeutlichte.
Diese Erfahrung musste ein Betroffener machen, der sich aus Spaß bei solchen Aktionen selbst filmte. Die Polizei stellte rund 20 Videos im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen anderer Tatvorwürfe auf dem PC des Betroffenen sicher und leitete diese an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. Diese entzog dem Kläger daraufhin wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht dem Kläger in dem Erörterungstermin verdeutlichte.
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Eingestellt am 18.05.2011 von Alexandra M.
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