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Verschärfung der Strafen im Steuerstrafrecht durch den BGH
Und das auch noch kurz vor dem Weihnachtsfest!
Am 02.12.2008 hat der erste Strafsenat des BGH nunmehr Leitlinien aufgestellt, die die Strafen für Steuerhinterziehung ( richtiger : Steuerverkürzung ) drastisch verschärfen. Tabellarisch kann nunmehr wie folgt gesagt werden:
Bis 50.000,00 € können Geldstrafen ausgesprochen werden
Bis 100.000,00 € kommt es auf den Einzelfall an
Bei mehr als 100.000,00 € ist eine Freiheitstrafe unerlässlich, wobei ein Aussetzen zur Bewährung in Betracht kommt, wenn es der Einzelfall hergibt. Dies kommt nicht mehr in Betracht, wenn sich die hinterzogene Summe auf einen Millionenbetrag beläuft.
Nach dem BGH kann nunmehr nur noch „bei gewichtigen Milderungsgründen“ von einer Haft abgesehen werden.
An dieser Stelle zeigt es sich wieder deutlich : sollte jemand einem derartigen Vorwurf ausgesetzt sein, ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig den Rechtsanwalt aufzusuchen, damit schnell und effizient reagiert werden kann. Zum Steuerstrafrecht
Sie haben Fragen : kontakten Sie uns
Am 02.12.2008 hat der erste Strafsenat des BGH nunmehr Leitlinien aufgestellt, die die Strafen für Steuerhinterziehung ( richtiger : Steuerverkürzung ) drastisch verschärfen. Tabellarisch kann nunmehr wie folgt gesagt werden:
Bis 50.000,00 € können Geldstrafen ausgesprochen werden
Bis 100.000,00 € kommt es auf den Einzelfall an
Bei mehr als 100.000,00 € ist eine Freiheitstrafe unerlässlich, wobei ein Aussetzen zur Bewährung in Betracht kommt, wenn es der Einzelfall hergibt. Dies kommt nicht mehr in Betracht, wenn sich die hinterzogene Summe auf einen Millionenbetrag beläuft.
Nach dem BGH kann nunmehr nur noch „bei gewichtigen Milderungsgründen“ von einer Haft abgesehen werden.
An dieser Stelle zeigt es sich wieder deutlich : sollte jemand einem derartigen Vorwurf ausgesetzt sein, ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig den Rechtsanwalt aufzusuchen, damit schnell und effizient reagiert werden kann. Zum Steuerstrafrecht
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Eingestellt am 05.12.2008 von Alexandra M.
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