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Vermögensübertragung an Kinder als Steuersparmodell
Sparer haben ihre Kursgewinne seit Einführung der Abgeltungssteuer komplett zu versteuern, wobei Dividenden ab dem Jahre 2009 zu 100% der Besteuerung unterliegen.
Ein Weg den neuen Sparerpauschbetrag i.H.v. 801,00 € auszuschöpfen wäre gegeben, Vermögensübertragungen, im Hinblick auf zukünftige Finanzierungen ( z. Bsp.Studium ), auf die Kinder vorzunehmen.
Ein Weg den neuen Sparerpauschbetrag i.H.v. 801,00 € auszuschöpfen wäre gegeben, Vermögensübertragungen, im Hinblick auf zukünftige Finanzierungen ( z. Bsp.Studium ), auf die Kinder vorzunehmen.
Das Kind erzielt zwar eigene Einkünfte aus Kapitalvermögen, es steht ihm aber der Pauschbetrag, der Grundfreibetrag und der Sonderausgabenfreibetrag zu, derzeit somit insgesamt der Betrag i.H.v. 8.501,00 €. Somit kann das Kind diesen Betrag steuerfrei als Kapitalertrag im Jahr erzielen.
Aber Achtung:
Kindergeld für Eltern gibt es nur bei Einkünften des Kindes nicht über 7.680,00 € und Kinder können nur kostenlos bei den Eltern krankenversichert sein, wenn ihr Einkommen nicht mehr als 355,00 €/Monat, demnach 4.260,00 €/Jahr, übersteigt.
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Eingestellt am 12.11.2008 von Alexandra M.
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