Verbotene Autorennen

Auch zu diesem Themenbereich kann bundesweit, so nach Meinung von Rechtsanwalt Bernd Idselis, festgestellt werden, dass in der Rechtsprechung die Tendenz besteht, das für begangene festgestellte Taten auszusprechende Strafmaß zu verschärfen.
So hat der BGH die Strafen bei verbotenen Autorennen drastisch erhöht. Während die Landgerichte bislang überwiegend bei diesen Rennen von einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs ausgingen, und dies selbst bei Todesfällen von Fahrern, Beifahrern oder Zuschauern, kommt der BGH nunmehr zur Bewertung als fahrlässige Tötung.
Aber auch der Gesetzgeber hat reagiert: Im neuen Bußgeldkatalog (mehr Info) wird das Bußgeld für verbotene Autorennen für Teilnehmer auf 400 EUR und für Veranstalter auf 500 EUR erhöht.
Tipp von Rechtsanwalt Idselis: Illegale Autorennen sind nur etwas für das Kino.
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Eingestellt am 05.12.2008 von Alexandra M.
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