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Strategie der sog. „Fahrverbotsumgeher“ teilweise beendet
Deutsche Behörden müssen grundsätzlich Fahrerlaubnisse anderer EU-Staaten anerkennen.
Um ein in Deutschland drohendes oder ausgesprochenes Fahrverbot zu umgehen, waren der Fantasie keine Grenzen gesetzt, da viele Betroffene dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen waren.
So haben manche Betroffene auch in einem anderen EU-Land vorsorglich nochmals die Fahrprüfung abgelegt, wenn Ihnen bewusst war, dass in Deutschland bald ein Fahrverbot drohte. Die Deutschen Behörden mussten diese Fahrerlaubnis anerkennen.
Dieser Praxis hat nun der EuGH am 20.11.2008 ein Ende gesetzt. Jetzt muss dieser Führerschein nicht mehr anerkannt werden, wenn er nur im Hinblick auf ein im Heimatland drohendes Fahrverbot gemacht wurde.
Gleiches gilt natürlich, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist im Heimatland abgelegt wurde.
Bevor also jemand viele Umstände und Kosten auf sich nimmt, sollte er sich nunmehr erst recht beraten lassen.
Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns.
Um ein in Deutschland drohendes oder ausgesprochenes Fahrverbot zu umgehen, waren der Fantasie keine Grenzen gesetzt, da viele Betroffene dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen waren.
So haben manche Betroffene auch in einem anderen EU-Land vorsorglich nochmals die Fahrprüfung abgelegt, wenn Ihnen bewusst war, dass in Deutschland bald ein Fahrverbot drohte. Die Deutschen Behörden mussten diese Fahrerlaubnis anerkennen.
Dieser Praxis hat nun der EuGH am 20.11.2008 ein Ende gesetzt. Jetzt muss dieser Führerschein nicht mehr anerkannt werden, wenn er nur im Hinblick auf ein im Heimatland drohendes Fahrverbot gemacht wurde.
Gleiches gilt natürlich, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist im Heimatland abgelegt wurde.
Bevor also jemand viele Umstände und Kosten auf sich nimmt, sollte er sich nunmehr erst recht beraten lassen.
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Eingestellt am 30.12.2008 von Alexandra M.
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