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Strafmaßbeispiele im Straßenverkehrsrecht
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Delikte:§ 316 StGB
Strafmaß:
40 Tagessätze zu je 40,00 EUR
Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate – ausgenommen von der Sperre werden Müllwagen sowie Abroll- und Absetzkipper (§ 69a Abs. 2 StGB)
strafzumessungsrelevante Kriterien:
BAK von mind. 0,81 ‰
nicht unerheblicher Sachschaden
AG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.10.2006 - 920 Cs - 213 Js 23993/06
vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr
Delikte: § 316 StGB
Strafmaß:
35 Tagessätze zu je 10,00 EUR
Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate
strafzumessungsrelevante Kriterien:
BAK von 1,66 ‰ (zu bereinigen um den Nachtrunk)
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Angeklagter befindet sich in der Ausbildung
AG Lüdinghausen, Urt. v. 17.08.2006 - 16 Cs 82 Js 3231/06 113/06
AG Delmenhorst, vorsätzliche Trunkenheitsfahrt
Delikte:316 Abs. I StGB
Strafmaß: 30Tagessätze zu je 100,00 €
Entzug der Fahrerlaubnis für 8 Monate
Strafzumessungskriterien:
vorsätzliches Fahren mit 2,00 Promille
AG Delmenhorst vom 12.05.2010, nicht rechtskräftig
fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr
Delikte:§ 316 StGB
Strafmaß:
35 Tagessätze zu je 40,00 EUR
Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Monate
strafzumessungsrelevante Kriterien:
Unterbrechung der Trunkenheitsfahrt
BAK von 1,15 ‰
AG Lüdinghausen, Urt. v. 22.05.2007 - 16 Cs 82 Js 9045/06 - 70/07
Diebstahl in drei Fällen sowie vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung
Delikte:§§ 315b, 242, 243 StGB
strafbegleitende Delikte:
§§ 113, 142, 223, 224 StGB
Strafmaß:
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 9 Monaten für den 1. Angeklagten (§§ 242, 243, 25 II, § 315 i.V.m. §§ 113, 142, 223, 224 StGB).
Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 2 Jahren 6 Monaten.
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten für den 2. Angeklagten (§§ 242, 243, 25 II StGB).
strafzumessungsrelevante Kriterien:
Professionalität des Vorgehens, erhebliche Begleitschäden und relativ wertvolle Beute
einschlägige Vorstrafen im Ausland
LG Münster, Urt. v. 30.05.2006 - 11 KLs 71 J2 129/06 (10/06)
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Eingestellt am 19.05.2010 von Alexandra M.
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