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Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Wir stellen Ihnen hier eine aktuelle Entscheidung zum wichtigen Thema des Selbstbestimmungsrechts des Patienten vor, die die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit Verfügung vom 15.01.2008 getroffen hat :
„…..Bei der Frage, ob bei einem Kranken eine Operation oder ein sonstiger ärztlicher Eingriff vorzunehmen ist, muss in erster Linie sein Selbstbestimmungsrecht beachtet werden. Jeder Mensch kann selbst bestimmen, wie lange und in welcher Weise er behandelt werden soll. Dieses Recht gilt auch dann, wenn es darauf gerichtet ist, eine aus medizinischen Gründen dringend erforderliche Behandlung zu verweigern ( BHGSt 11,111,114 ). Bei einer Missachtung dieses Selbstbestimmungsrechts kommt eine strafbare Körper- verletzung in Betracht, wenn die Behandlung oder der Eingriff trotzdem durchgeführt wird. Wird ein Mensch infolge einer Krankheit entscheidungsunfähig, beseitigt dies nicht sein Selbstbestimmungsrecht. Zwar kann dann der Wille des Patienten nicht mehr geäußert werden, jedoch sind dann frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Patienten zu beachten“.
Mit dieser zitierten Entscheidung wird klar verdeutlicht, wie wichtig es für Patienten ist, im noch gesunden Zustand und im Besitz der geistigen Kräfte, sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beschäftigen um diese klar und unmissverständlich zu formulieren. Werden diese Verfügungen gerade mit Hilfe von Fachleuten erstellt und dokumentiert, kann sich das Vormundschaftsgericht nicht darüber hinwegsetzen. Auch dies wird in der oben zitierten Verfügung herausgehoben.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Thema haben, kontakten Sie uns.
Eingestellt am 24.06.2008 von Alexandra M.
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