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Regelmäßiger Cannabis-Konsum: Fahrerlaubnis weg, auch ohne MPU!
Das BVerwG hat am 2.02.2009 durch ein Urteil entschieden, dass bei regelmäßigem Konsum von Cannabisprodukten die Fahrerlaubnis auch ohne Einholung eines medizinischen-psychologischen Gutachtens ( MPU ) durch die Verwaltungsbehörde entzogen werden darf.
Der Betroffene war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und eine Untersuchung ergab, dass er Cannabis konsumierte. Er gab daraufhin zu, nahezu täglich diese Produkte zu konsumieren. Die Stadt entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis, ohne Einholung einer MPU. Der Betroffene drang mit seinem Argument, eine solche hätte zunächst eingeholt werden müssen, nicht durch.
Das BVerwG wies den Betroffenen ab, mit dem Hinweis, dass nach Nr. 9.2.1. der Anlage IV zur Fahrerlaubnis-Verordnung die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßigem Konsum von Cannabis fehlt.
Fazit von Rechtsanwalt Idselis: Für bekennerfreudige Konsumenten droht der Verlust der Fahrer-laubnis.
Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns.
Der Betroffene war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und eine Untersuchung ergab, dass er Cannabis konsumierte. Er gab daraufhin zu, nahezu täglich diese Produkte zu konsumieren. Die Stadt entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis, ohne Einholung einer MPU. Der Betroffene drang mit seinem Argument, eine solche hätte zunächst eingeholt werden müssen, nicht durch.
Das BVerwG wies den Betroffenen ab, mit dem Hinweis, dass nach Nr. 9.2.1. der Anlage IV zur Fahrerlaubnis-Verordnung die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßigem Konsum von Cannabis fehlt.
Fazit von Rechtsanwalt Idselis: Für bekennerfreudige Konsumenten droht der Verlust der Fahrer-laubnis.
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Eingestellt am 12.03.2009 von Alexandra M.
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