Pfändung des Arbeitsentgeltes durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger

Neue Tabellen ab dem 01.07.2011

Ab Juli 2011: Neue Pfändungsfreigrenzen
Gemäß der neuen Tabelle bemisst sich der grundsätzliche Pfändungsfreibetrag ab dem 1.7.2011

  • für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen auf 1.029,99 EUR (bislang 989,99 EUR
  • bei Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung auf 1.419,99 EUR (bislang 1.359,99 EUR)
  • bei Personen mit zwei Unterhaltsverpflichtungen neuerdings auf 1.639,99 EUR und bei drei Unterhaltsverpflichtungen auf 1.849,99 EUR
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Eingestellt am 30.06.2011 von Alexandra M.
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