Neuer Grenzwert bei Party-Droge ?

Der II Strafsenat des BGH hält es im Hinblick auf wissenschaftliche Erkenntnisse für erforderlich, einen deutlich geringeren Grenzwert bei der Toxizität der Party-Droge Crystal-Speed festzusetzen.

Da es absehbar ist, dass die anderen Strafsenate diesem Vorschlag des II Senates folgen werden, wird es in einer Vielzahl von Fällen, die bisher noch als Vergehen behandelt wurden, nunmehr zu einer Ahndung als Verbrechen kommen.

Deutlich wird dies bei einer Menge von 5-30 Gramm Metamfetamin-Base. Derzeit droht diesen Tätern nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. In Zukunft wird die Tat mit Strafe nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe angedroht.

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Eingestellt am 12.11.2008 von Alexandra M.
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