Kein Hausfriedensbruch, wenn einer der Ehepartner den Besuch des Sohnes wünscht

Gegenüber einem Angeklagten war von Seiten seines Vaters das Hausverbot ausgesprochen worden, das Elternhaus nicht mehr zu betreten. Da aber die Mutter des Angeklagten die Besuche ausdrücklich wünschte, und der Sohn diesen Wünschen auch nachkam, erstattete der Vater nunmehr Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches und die Sache musste beim Strafrichter verhandelt werden.

Das Interessante in der Hauptverhandlung war nun, dass der Sohn seine Besuche bei der Mutter auf privaten Videos dokumentiert hatte. Nach Antrag der Verteidigung ließ der Strafrichter die Augenscheinnahme dieser Videos zu und der Angeklagte konnte belegen, dass die Mutter die Besuche wünschte.

Der Angeklagte wurde freigesprochen, da es dem Ehepartner ( hier dem Vater ) zumutbar sei, die Besuche seines Sohnes bei der Mutter hinzunehmen.

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Eingestellt am 16.01.2012 von Alexandra M.
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