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Kampfhunde - Wer gehört in welche Kategorie?
Hunde sind zum Wesenstest verpflichtet, wenn
• die Gefährlichkeit des Hundes auf Grund der Rasse vermutet wird( Listenhund) mit bestehendem Besorgnispotenzial
• oder der Hund tatsächlich durch Aggression aufgefallen ist.
Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhund" stets vermutet ( Listenhunde der Kathegorie I):
• Pit-Bull-Terrier
• Bandog
• American-Staffordshire-Terrier
• Staffordshire-Bullterrier
• Tosa Inu
Bei den folgenden Rassen wird die Eigenschaft als "Kampfhund" vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine "gesteigerte" Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
• Alano
• American Bulldog
• Bullmastiff
• Cane Corso
• Dogo Argentino
• Doque de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
• Fila Brasileiro
• Mastiff
• Mastin Espanol
• Mastino Napoletano
• Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
• Perro de Presa Mallorquin
• Rottweiler
Es sind Listenhunde der Kategorie II, bei denen im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden kann.
Rechtswirkung des Tests
Das VG Koblenz hat entschieden: Die Wesensprüfung eines Hundes stelle nur eine Momentaufnahme dar und beseitige nicht die erhöhte Unberechenbarkeit der Tiere bestimmter Rassen. Somit kann mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung des Wesenstestes nicht die Befreiung vom Maulkorbzwang rechtfertigende Ungefährlichkeit des Hundes allein nachgewiesen werden (Urteil v. 1.1.2002, 2 K 580/01.KO).
• die Gefährlichkeit des Hundes auf Grund der Rasse vermutet wird( Listenhund) mit bestehendem Besorgnispotenzial
• oder der Hund tatsächlich durch Aggression aufgefallen ist.
Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhund" stets vermutet ( Listenhunde der Kathegorie I):
• Pit-Bull-Terrier
• Bandog
• American-Staffordshire-Terrier
• Staffordshire-Bullterrier
• Tosa Inu
Bei den folgenden Rassen wird die Eigenschaft als "Kampfhund" vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine "gesteigerte" Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
• Alano
• American Bulldog
• Bullmastiff
• Cane Corso
• Dogo Argentino
• Doque de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
• Fila Brasileiro
• Mastiff
• Mastin Espanol
• Mastino Napoletano
• Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
• Perro de Presa Mallorquin
• Rottweiler
Es sind Listenhunde der Kategorie II, bei denen im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden kann.
Rechtswirkung des Tests
Das VG Koblenz hat entschieden: Die Wesensprüfung eines Hundes stelle nur eine Momentaufnahme dar und beseitige nicht die erhöhte Unberechenbarkeit der Tiere bestimmter Rassen. Somit kann mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung des Wesenstestes nicht die Befreiung vom Maulkorbzwang rechtfertigende Ungefährlichkeit des Hundes allein nachgewiesen werden (Urteil v. 1.1.2002, 2 K 580/01.KO).
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Eingestellt am 19.01.2012 von Alexandra M.
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