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Hartz IV-Überzahlung für einen halben Monat : gleich Betrug?
Ein Hartz IV Empfänger erhielt einen Arbeitsvertrag zur Monatsmitte. Dies und die Einzelheiten hierüber teilte er der zuständigen ARGE telefonisch mit. Trotzdem wurde ihm für den Folgemonat noch die volle Höhe seines Leistungsbezuges gezahlt. Nach mehreren Schreiben und Anhörungen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet, welches im Erlass eines Strafbefehls wegen Betruges endete. Dies, obwohl sich der Empfänger der Leistung schon längst mit der Vollstreckungsstelle lange vor Erlass des Strafbefehls mit der ARGE darauf geeinigt hatte, den Betrag zurück zu zahlen, was er auch tat. Leider teilte diesen Sachverhalt die ARGE aber nicht der Staatsanwaltschaft mit, so dass diese von ganz anderen Voraussetzungen ausging. Erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte durch den Verteidiger, wurde dies deutlich, unter anderem auch, dass der Betroffene den Sachverhalt telefonisch mitteilte. Auf den erfolgten Einspruch hin, wurde das Verfahren eingestellt.
Dieser Fall macht wieder deutlich anwaltlichen Rat einzuholen, damit der Betroffene über die Hintergründe eines Falles informiert werden kann.
Dieser Fall macht wieder deutlich anwaltlichen Rat einzuholen, damit der Betroffene über die Hintergründe eines Falles informiert werden kann.
Eingestellt am 29.01.2010 von Alexandra M.
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