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Handy im PKW während der Fahrt- jetzt keine Ausrede mehr
Das leidige Problem : Während der Fahrt mit dem PKW klingelt das Mobiltelefon. Der Fahrer nimmt es in die Hand, nur „um zu schauen, wer anruft“. Nun, auch mit dieser Ausrede ist es nun vorbei.
Das OLG Köln hat am 18.02.2009 entschieden, dass der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllt ist, wenn das Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand genommen wird.
Das OLG Köln hat am 18.02.2009 entschieden, dass der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllt ist, wenn das Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand genommen wird.
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Eingestellt am 23.04.2009 von Alexandra M.
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