Gerechte Strafzumessung

Gerechte Strafzumessung

Anlass des hier nieder gelegten war eine Revisionsentscheidung des OLG Oldenburg vom 05.06.2008 unter dem Aktenzeichen Ss 187/08, bei der die Bestrafung eines Diebstahls von Lebensmitteln im Wert von ca. 5,00 € mit 4 Monaten Freiheitsstrafe, bei einem mehrfachen Wiederholungstäter, zu überprüfen war.

Dabei hatte das OLG richtig erkannt, dass ein Wandel in der Strafrechtspraxis zu beobachten ist, der in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt geblieben ist. Denn insbesondere Straftäter aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei denen Schäden bis in mehrfache Millionenhöhe festgestellt sind, werden aufgrund von Absprachen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Wenn, wie vorliegend, Kleinstraftäter zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt werden, stellt sich die Frage nach einer gleichen und gerechten Strafrechtsanwendung, insbesondere dahingehend, dass in der Bevölkerung der Eindruck entstehen muss, dass man die „Großen“ relativ glimpflich davonkommen lässt und die „Kleinen“ einsperrt.

Aufgrund dieser Überlegungen hat das OLG die Freiheitsstrafe auf die Mindeststrafe von 1 Monat als schuldangemessen und gerecht erachtet.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Thema, Kontakten Sie uns.



Eingestellt am 22.07.2008 von Alexandra M.
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