| << Beratung bei aktiver Sterbehilfe - Verurteilung des Beraters | Endlich! Neu und doch nicht ganz neu: Die Patientenverfügung >> |
Extra-Gebühren für Dispo-Überziehung – ade
Das LG Frankfurt hat am 13.05.2009 entschieden, dass bei einer Überziehung über den Dispo-Rahmen hinaus, keine Extragebühren für getätigte Überweisungen von der Bank - hier die Commerzbank - verlangt werden können.
Eine derart lautende Klausel ist unangemessen und rechtswidrig.
Hinweis von Rechtsanwalt Idselis : wem innerhalb der letzten drei Jahre diese Gebühren vom Konto abgebucht wurden, kann jetzt von der Commerzbank die Erstattung verlangen.
Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns.
Eine derart lautende Klausel ist unangemessen und rechtswidrig.
Hinweis von Rechtsanwalt Idselis : wem innerhalb der letzten drei Jahre diese Gebühren vom Konto abgebucht wurden, kann jetzt von der Commerzbank die Erstattung verlangen.
Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns.
Eingestellt am 22.06.2009 von Alexandra M.
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.