Einige Strafmaßbeispiele im Betäubungsmittelrecht –BtmG

Einige Strafmaßbeispiele im Betäubungsmittelrecht –BtmG

AG Leipzig
Handeltreiben mit BtM in nichtgeringer Menge in 12 Fällen sowie Handeltreiben mit BtM in 10 Fällen
§§ 29, 29a BtMG

Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren (ausgesetzt zur Bewährung)
strafzumessungsrelevante Kriterien:
• erhebliche Vorstrafen, u.a. auch wegen Verstoßes gegen das BtMG.
• Angeklagter war geständig und zu Offenbarungen darüberhinaus bereit.

AG Münster
Gemeinschaftlich gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Marihuana) in mind. 100 Fällen
§ 29 BtMG

jeweils Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten (ausgesetzt zur Bewährung)
strafzumessungsrelevante Kriterien:
• nur ein Angeklagter einschlägig vorbestraft
Besonderheiten des Verfahrens:
Kein besonders schwerer Fall trotz Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung des § 29 III Nr. 1 BtMG, da Handel nur mit kleinen Mengen, geringer Gewinn und Abgabe an langjährigen Konsumenten.

LG Oldenburg
Beihilfe zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
§§ 29a, 30a BtMG

§§ 242, 243, 244, 244a StGB

Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren
• Einzelstrafen für die BtM-Delikte von jeweils 2 Jahren 3 Monaten ohne Kenntnis der Bande im Hintergrund, mit Kenntnis der Bande jeweils 3 Jahre 3 Monate
• Einzelstrafen von 6 Monaten bis 1 Jahr 6 Monaten für die Eigentumsdelikte
strafzumessungsrelevante Kriterien:
Kuriertätigkeit bei Mengen von ca. 300 - 400 kg Haschisch, es gab eine Absprache ( deal )

AG Delmenhorst
Unerlaubtes Erwerben von Betäubungsmitteln ( Heroingemisch ) in 50 Fällen
§§ 29 Abs. 1 Ziffer 1 BtmG
Abgeschlossen per Strafbefehl
180 Tagessätze zu je 10,00 €
Geständige Einlassung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Rechtsanwalt Idselis weist darauf hin, dass die Bemessung der Strafe im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängt und diese kann – auch bei gleicher Fallgestaltung – von Gericht zu Gericht verschieden sein. Eine verbindliche "Strafmaßtabelle" lässt sich deshalb nicht finden.
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Eingestellt am 25.03.2010 von Alexandra M.
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