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Ein Schluck zu viel kann schon gefährlich werden - für alle Beteiligten!
Bewirtungsangebote für den Betriebsprüfer - Korruption?
Die Finanzverwaltung Bayern meint, dass derartige Bewirtungen, da die Prüfer fortlaufend oder über längere Zeit hin beim zu Prüfenden tätig werden, geeignet sind, die Unbefangenheit der Prüfer zu beeinträchtigen oder jedenfalls bei Dritten Zweifel in dieser Richtung zu wecken.Die Finanzverwaltung will jedoch in jedem Fall vermeiden, dass der Anschein einer nicht völlig korrekten Handlung entstehen könnte. Dies betrifft auch die Teilnahme an verbilligten Mahlzeiten in Werkskantinen gegen Entrichtung des üblichen Entgelts, selbst dann, wenn eine andere Möglichkeit zur Einnahme der Mahlzeit nicht besteht, oder mit erheblichem Zeitverlust verbunden wäre. Dagegen ist gegen die Entgegennahme von Tagungsgetränken und Zwischenmahlzeiten in angemessenem Rahmen nichts einzuwenden.
Fakt ist, dass der Prüfer, der sich ggf. längere Zeit im Betrieb aufhält, im Zweifel ein steuerliches Mehrergebnis feststellen wird, das zu teilweise erheblichen finanziellen Belastungen des Steuerpflichtigen führen wird.
Aber selbst wenn seitens des Steuerpflichtigen „ohne Hintergedanken“ gehandelt wird, könnte sich bei dem Prüfer durch derartige Bewirtungen ein Gefühl der Befangenheit einstellen, dass die Objektivität der Prüfung gefährden würde.
FinMin Bayern, Erlass v. 27.4.2011, 22
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Eingestellt am 17.08.2011 von Alexandra M.
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