AG Delmenhorst vom 17.09.2008, rechtskräftig

Einem Betroffenen wurde per Bußgeldbescheid vorgeworfen, innerhalb geschlossener Ortschaft um 37 Km/h zu schnell gewesen zu sein. Nach erfolgtem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der unter anderem ein 1-monatiges Fahrverbot aussprach, ergab die Hauptverhandlung, dass das Ortsausgangsschild lediglich 110 Meter vom Messpunkt entfernt war. Das Amtsgericht konnte nicht ausschließen, dass nachfolgend eine höhere Geschwindigkeit als 50 Km/h erlaubt war und nahm zu Gunsten des Betroffenen an, dass dieser in Erwartung des Ortsausganges bereits seine Geschwindigkeit erhöhte. Da ansonsten auch keine weitere Gefährdung vorgelegen habe und es sich beim Betroffenen um einen Berufskraftfahrer handelte, wurde das Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße aufgehoben. ( AG Delmenhorst vom 17.09.2008, rechtskräftig ).


Eingestellt am 22.09.2008 von Alexandra M.
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