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Betrachten von Kinderpornos im Internet auch ohne bewusstes Abspeichern ist strafbar
Auch durch das kurzfristige Herunterladen nur in den Arbeitsspeicher eines PCs, ohne ein manuelles bewusstes Abspeichern, sind Nutzer im Besitz der Dateien und machen sich strafbar.
Bereits das Herunterladen und Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht am 15.2.2010.
Ein Angeklagter hat nach eigenen Angaben nicht gewusst, dass Dateien beim Betrachten im temporären Internet-Speicher automatisch abgelegt worden seien.
Es ist aber ohne Bedeutung, ob die Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden.
Der Wille, Kinderpornos zu betrachten und über die Bilder und Videos verfügen zu können, ist demzufolge mit dem Besitz einer Videokassette gleichzusetzen.
Bereits das Herunterladen und Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht am 15.2.2010.
Ein Angeklagter hat nach eigenen Angaben nicht gewusst, dass Dateien beim Betrachten im temporären Internet-Speicher automatisch abgelegt worden seien.
Es ist aber ohne Bedeutung, ob die Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden.
Der Wille, Kinderpornos zu betrachten und über die Bilder und Videos verfügen zu können, ist demzufolge mit dem Besitz einer Videokassette gleichzusetzen.
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Eingestellt am 15.02.2010 von Alexandra M.
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