Beratung bei aktiver Sterbehilfe - Verurteilung des Beraters

Patientenverfügung war nicht vorhanden

Nachdem eine Tochter sich von einem Rechtsanwalt hatte beraten lassen, kappte sie die Magensonde, die medizinisch nicht mehr indiziert war, mit der die Ernährung ihrer seit fünf Jahren im Wachkoma liegenden Mutter gewährleistet wurde.
Das Landgericht Fulda hatte nun über die Anklage gegen die Tochter wegen versuchten Totschlages und den Rechtsanwalt wegen Beihilfe hierzu zu entscheiden.
Der Rechtsanwalt war der Meinung, dass die Beendigung der Ernährung, da medizinisch nicht mehr indiziert ( so der behandelnde Arzt ), straflos sei und gab der Tochter den Rat, den Schlauch zu kappen. Eine schriftliche Patientenverfügung der Mutter lag nicht vor.
Während die Tochter freigesprochen wurde verurteilte das Gericht den Anwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Geldbußen. Dieser, auch noch Fachanwalt für Medizinrecht, hätte seinen Irrtum erkennen müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine Haftstrafe von 2 ½ Jahre Haft.

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Eingestellt am 13.05.2009 von Alexandra M.
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