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Bei Unfallflucht fällt der Versicherungsschutz weg
Vorliegend verursachte ein PKW-Fahrer mehrere Schäden an einer Leitplanke, setzte seine fahrt jedoch fort ohne seiner Aufklärungsobliegenheit nachzukommen, da er davon ausging, das der Schaden gering sei. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung mit dem Hinweis, der Fahrer hätte am Unfallort bleiben müssen.
Die Versicherung war von ihrer Leistungspflicht frei, da nach dem Urteil des OLG Brandenburg der Autofahrer seine Aufklärungspflicht verletzt habe, da er den Tatbestand des § 142 StGB verletzt habe.
Nur bei Schäden unter erkennbar 50,00 € sein mit Schadensersatzansprüchen von geschädigten nicht zu rechnen.
Also: Wenn es Zweifel gibt, ob der Schaden unter oder über 50,00 € liegt, auf jeden Fall warten und seinen Anzeigenpflichten nachkommen.
Haben Sie Fragen, kontakten Sie uns.
Eingestellt am 09.10.2008 von Alexandra M.
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