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Bei Drogenkonsum: Führerscheinentzug auch ohne richterlich angeordnete Blutprobe rechtmäßig
Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, muss seinen Führerschein auch dann abgeben, wenn kein Richter die Blutprobe angeordnet hat.
Ein Betroffener war, kurz nachdem er selbst Auto gefahren war, bei einer Verkehrskontrolle als Beifahrer überprüft worden. Bei einer Blutprobe, durchgeführt von der Polizei ohne richterlichen Beschluss, wurden Amphetamin und Cannabis festgestellt. Der Mann zog vor Gericht, weil die Blutentnahme ohne Anordnung eines Richters erfolgt war. Das Ergebnis dürfe daher nicht verwendet werden, so war er der Meinung. Er war sich aber nicht bewusst, so Rechtsanwalt Bernd Idselis, dass die Grundsätze in der Strafprozessordnung nicht ohne Weiteres auch im Verwaltungsverfahren vor der Straßenverkehrsbehörde gelten.
Demnach entschied der Verwaltungsgerichtshof: die Führerscheinbehörde müsse Dritte vor Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schützen. Es spiele daher keine Rolle, dass die Blutprobe nicht von einem Richter angeordnet worden sei. Zudem führt dem Gericht zufolge bereits der einmalige Drogenkonsum - ausgenommen Cannabis - zur Fahrungeeignetheit. Daher spiele es keine Rolle, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Betroffener war, kurz nachdem er selbst Auto gefahren war, bei einer Verkehrskontrolle als Beifahrer überprüft worden. Bei einer Blutprobe, durchgeführt von der Polizei ohne richterlichen Beschluss, wurden Amphetamin und Cannabis festgestellt. Der Mann zog vor Gericht, weil die Blutentnahme ohne Anordnung eines Richters erfolgt war. Das Ergebnis dürfe daher nicht verwendet werden, so war er der Meinung. Er war sich aber nicht bewusst, so Rechtsanwalt Bernd Idselis, dass die Grundsätze in der Strafprozessordnung nicht ohne Weiteres auch im Verwaltungsverfahren vor der Straßenverkehrsbehörde gelten.
Demnach entschied der Verwaltungsgerichtshof: die Führerscheinbehörde müsse Dritte vor Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schützen. Es spiele daher keine Rolle, dass die Blutprobe nicht von einem Richter angeordnet worden sei. Zudem führt dem Gericht zufolge bereits der einmalige Drogenkonsum - ausgenommen Cannabis - zur Fahrungeeignetheit. Daher spiele es keine Rolle, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Eingestellt am 01.09.2010 von Alexandra M.
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