Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen unwirksam

Laut Klausel waren von den Bankkunden 2 % aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 Euro Bearbeitungsgebühr für ein Anschaffungsdarlehen zu bezahlen. Diese Klausel findet sich bei vielen Banken.
Nach Auffassung des OLG Karlsruhe sind die Klauseln aber nicht transparent und es dürfe dem Kunden auch nicht eine Gebühr in Rechnung gestellt werden, wenn die Bank seine Bonität prüft. Das sei keine Dienstleistung, sondern diene allein den Vermögensinteressen der Bank.
Das OLG befand, die Bankklausel sei wegen unangemessener Kunden-benachteiligung unwirksam und die Bank habe die weitere Verwendung der Klausel zu unterlassen . Die beanstandete Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei deshalb gem. § 307 BGB unwirksam und der Aufwand, den die Bank betreibe, sei schon durch die Zinsen abgegolten.
Der Senat hat allerdings die Revision für die Beklagte zugelassen, da der BGH in dieser strittigen Frage noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat.
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Eingestellt am 22.06.2011 von Alexandra M.
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