Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Aufnahme von Ermittlungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet

Bei dem einmaligen Download eines Computerspiels und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung handelt es sich um ein Massenphänomen. Im Hinblick auf den geringen persönlichen Schuldvorwurf des einmaligen Downloads ist die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft nicht zwingend veranlasst. So der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 11.03.2009.
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Eingestellt am 22.04.2009 von Alexandra M.
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