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BFH: Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer
In den entschiedenen Fällen hatte das Finanzamt die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG), für die keine Gewerbesteuer anfällt.
Danach sind die genannten Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit zuzuordnen, weil sie ebenso wie die in der Vorschrift bezeichneten Regelbeispiele (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied) durch eine selbstständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt sind.
An der früheren Beurteilung, nach der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (BFH-Urteil vom 04.11.2004, Az.: IV R 26/03), hält der BFH nicht mehr fest.
Urteile des BFH vom 15.06.10, Az.: VIII R 10/09 und VIII R 14/09
Quelle: Pressemitteilung Nr. 70/2010 des BFH vom 13.08.2010
Hierzu meint Rechtsanwalt Bernd Idselis, dass schon jetzt so kurz nach Veröffentlichung dieses Urteils, einige Politiker wieder an der „Gesetzgebungsmaschine“ schrauben, damit auch Freiberufler Gewerbesteuer zahlen müssen. Siehe den nachfolgenden Artikel:
Stabilisierung der Gewerbesteuer durch Einbeziehung der Freiberufler
Um die Gewerbesteuer aufkommensneutral zu ersetzen, bräuchten die Kommunen bis zu 29 Milliarden Euro. Eine Erhöhung der Körperschaftsteuer von 15 auf 25 Prozent reiche bei weitem nicht aus und sei auch in viel höherem Maße konjunkturanfällig als die Gewerbesteuer, heißt es in dem Antrag. Ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer sei zwar wünschenswert, aber nicht realistisch. Die Fraktion ( Bündnis 90/Die Grünen , Anmerkg. d.Autors ) verlangt deshalb eine Stabilisierung der Gewerbesteuer unter anderem durch eine Einbeziehung der Freiberufler. Diese würden im Regelfall nicht höher belastet, da sie als selbstständige Unternehmer ihre Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommensteuer anrechnen könnten.
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/1764 (PDF)
Quelle:hib-Meldungen Nr. 167/2010 vom 20.05.2010 Bundestag
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Eingestellt am 08.12.2010 von Alexandra M.
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