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Auffahren an Ampel
Entgegen aller Gerüchte und entgegen einer weit verbreiteten Ansicht hat nicht immer der Schuld, der anderen von hinten auffährt.
So hat das Kammergericht Berlin ( Urteil v. 10.9.2008, Az.: 22 U 224/06 ) entschieden, dass derjenige, der an einer auf „grün“ zeigenden Ampel losfährt, aber dann, ohne begründeten Anlass plötzlich eine Vollbremsung vollzieht, selbst die Schuld trägt.
Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der hinter ihm Fahrende nicht damit rechnen müsse, dass der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren Grund anhalten würde.
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Eingestellt am 09.10.2008 von Alexandra M.
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