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Aktuell : Verwertung der von einem Dritten rechtswidrig erlangten Daten durch die Ermittlungsbehörden
Zwar nicht neu, aber wieder aktuell. Die Ermittlungsbehörden denken darüber nach, ob sie ( wieder ) Daten über Schweizer Geldanleger ankaufen sollen, die von einer Person illegal ( Diebstahl ) beschafft wurden. In Frage steht, ob sich die Ermittlungsbehörden hier als Hehler betätigen und ob deshalb die so gewonnenen Erkenntnisse einem Beweisverbot unterliegen.
Die Schranken, die der Gewinnung und Verwertung von Beweisen im (Steuer-) – Strafverfahren gesetzt sind, sind gewiss durchbrochen, wenn die Ermittlungen rechtswidrig geführt wurden, indem die Behörden selbst Straftaten begehen.
„Soweit die Theorie“, meint Rechtsanwalt Bernd Idselis. „Wie schon der Fall „ Liechtenstein“ zeigt, auch da wurden Daten erkauft die illegal erlangt wurden, wird sich über die rechtsstaatlichen Grundsätze, die seit langer Zeit Bestand haben, hinweggesetzt werden um populistische Ziele der Politiker zu verfolgen“.
Als pragmatische Konsequenz bedeutet dies für denjenigen, der Gelder in der Schweiz angelegt und nicht in seiner Steuerklärung angegeben hat, dass mit einem Rechtsberater nun dringend die Möglichkeit einer Selbstanzeige besprochen werden muss, und zwar bevor die Steuerfahndung erscheint, so Rechtsanwalt Bernd Idselis.
Die Schranken, die der Gewinnung und Verwertung von Beweisen im (Steuer-) – Strafverfahren gesetzt sind, sind gewiss durchbrochen, wenn die Ermittlungen rechtswidrig geführt wurden, indem die Behörden selbst Straftaten begehen.
„Soweit die Theorie“, meint Rechtsanwalt Bernd Idselis. „Wie schon der Fall „ Liechtenstein“ zeigt, auch da wurden Daten erkauft die illegal erlangt wurden, wird sich über die rechtsstaatlichen Grundsätze, die seit langer Zeit Bestand haben, hinweggesetzt werden um populistische Ziele der Politiker zu verfolgen“.
Als pragmatische Konsequenz bedeutet dies für denjenigen, der Gelder in der Schweiz angelegt und nicht in seiner Steuerklärung angegeben hat, dass mit einem Rechtsberater nun dringend die Möglichkeit einer Selbstanzeige besprochen werden muss, und zwar bevor die Steuerfahndung erscheint, so Rechtsanwalt Bernd Idselis.
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Eingestellt am 04.02.2010 von Alexandra M.
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