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Achtung Rentner!!!!Ab dem 01.10.2009 prüfen die Finanzämter systematisch
Seit dem 01.10.2009 wird die Steuerehrlichkeit, von der jedoch vom Grundsatz auszugehen ist, von Rentnern systematisch überprüft. Alle Rentenversicherer müssen den Wohnsitz-Finanzämtern die ausgezahlten Renten melden, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2005.
Für Steuersäumige unter den 20 Millionen Rentnern könnte dies Steuernachzahlungen bedeuten. Die Steuerpflicht für Alterseinkünfte oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen besteht seit 2005.
Auf Durchschnittsrenten, wie sie die große Mehrzahl der Ruheständler erhält, sind grds. keine Steuern fällig. Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen müssen dagegen Einkommensteuer zahlen.
Auch ist zu beachten, dass in Fällen sehr hoher nicht angemeldeter Einnahmen evtl. mit der Einleitung eines steuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens gerechnet werden muss, wenn durch die die Nichtabgabe eine Steuerverkürzung eingetreten ist. Deshalb wäre es im Einzelfall zu prüfen, ob „nicht der Betroffene von sich aus die vielleicht fehlenden Angaben dem Finanzamt meldet und eine Selbstanzeige startet“, so Rechtsanwalt Bernd Idselis.
Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns!
Für Steuersäumige unter den 20 Millionen Rentnern könnte dies Steuernachzahlungen bedeuten. Die Steuerpflicht für Alterseinkünfte oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen besteht seit 2005.
Auf Durchschnittsrenten, wie sie die große Mehrzahl der Ruheständler erhält, sind grds. keine Steuern fällig. Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen müssen dagegen Einkommensteuer zahlen.
Auch ist zu beachten, dass in Fällen sehr hoher nicht angemeldeter Einnahmen evtl. mit der Einleitung eines steuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens gerechnet werden muss, wenn durch die die Nichtabgabe eine Steuerverkürzung eingetreten ist. Deshalb wäre es im Einzelfall zu prüfen, ob „nicht der Betroffene von sich aus die vielleicht fehlenden Angaben dem Finanzamt meldet und eine Selbstanzeige startet“, so Rechtsanwalt Bernd Idselis.
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Eingestellt am 11.11.2009 von Alexandra M.
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