Neuste Entwicklung zur Patientenverfügung
Wie kann ich im Alter die für mich angenehmste Art der Pflege oder Behandlung gewährleisten?
Muss ich auch als junger Mensch vorbeugen, bevor mich ein Unfall oder eine Krankheit in einen Zustand zwingt indem ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns meistens erst dann, wenn sich ein naher Angehöriger oder ein Bekannter in dieser Situation befindet.
Laut einer Umfrage würden 81% der Befragten eine Patientenverfügung abfassen, aber nur 8% veranlassen dies auch tatsächlich.
Die moderne Medizin ermöglicht es uns immer älter zu werden und uns immer länger künstlich am Leben zu erhalten.
Daher wird die Frage nach dem Abfassen einer Patientenverfügung immer konkreter.
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, wenn sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können, ob bestimmte ärztliche Behandlungsmethoden angewendet oder unterlassen werden sollen. Sie richtet sich somit direkt an den behandelnden Arzt oder die Pflegekräfte.
Mit einer Patientenverfügung kann man also eine individuelle ärztliche Behandlung gewährleisten, auch wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Irrtümlicherweise glauben viele Menschen, dass nahe Angehörige über das persönliche Schicksal entscheiden dürften.
Tatsächlich aber existieren solche Regelungen gesetzlich eben nicht. Umso wichtiger ist es sich über die medizinische Behandlung, im Falle der Willensunfähigkeit, Gedanken zu machen und diese Gedanken in einer schriftlichen Verfügung festzuhalten.
Durch eine Patientenverfügung erhalten Sie sich Ihr Selbstbestimmungsrecht, so dass Sie bestimmen können, ob zum Beispiel schmerzlindernde oder lebenserhaltende Behandlungsmethoden bei Ihnen angewendet werden sollen. Somit sichern Sie sich auch Ihre persönliche Möglichkeit und Vorstellung auf ein menschenwürdiges Leben.
Der neueste Gesetzesentwurf des Bundestages, der am 18.06.2009 verabschiedet wurde, stärkt den Willen des Betroffenen zusätzlich. Der persönliche Wille des Menschen steht hierbei ganz klar im Vordergrund.
Behandelnde Ärzte sind angehalten den Willen des Patienten, der in einer Patientenverfügung festgehalten ist, nach zu kommen. Dabei ist es nicht entscheidend ob die Krankheit des Betroffenen eventuell zu einer Heilung führt oder nicht.
Nur Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen muss das Vormundschaftsgericht kontrollieren und genehmigen.
Des Weiteren legt der Gesetzesentwurf fest, dass Patientenverfügungen keinen formalen Aufbau benötigen und es ratsam ist, diese fertigen zu lassen.
Zudem gibt es jederzeit die Möglichkeit bestehende Verfügungen zu verändern oder zu widerrufen. Eine Patientenverfügung unterliegt damit auch einer gewissen Flexibilität.
In dieser Flexibilität steckt aber auch die Gefahr, dass Sie missverstanden werden könnten. Um diesem vorzubeugen bieten wir Ihnen, als Kanzlei, eine umfassende Beratung rund um das Thema Patientenverfügung an.
Auf Basis dieses Beratungsgespräches entwickeln wir für Sie einen Entwurf Ihrer Verfügung, der Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wiederspiegelt. Zusätzlich sind wir auch befugt diese Verfügung zu bezeugen, so dass diese dann rechtskräftig wird und im Falle eines Falles Ihr persönlicher Wille umgesetzt werden kann.
Abschließend sei Ihnen angeraten sorgfältig über den Inhalt der Verfügung nachzudenken. Manche Verfügungen entstehen aus einer temporären Krankheit oder aus einer Laune heraus. Dennoch ist es wichtig sich sein Selbstbestimmungsrecht zu erhalten, damit Sie sich auch über die ärztlichen Behandlungsmethoden oder den Abbruch solcher absoluter Entscheidungsgewalt wahren. Warum sollten wir unser natürliches Selbstbestimmungsrecht ausgerechnet am möglichen Lebensende aufgeben? Bei solchen wichtigen Entscheidungen sollten wir die Möglichkeit bekommen, dass unsere Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Mitgeteilt durch Felix Meyer ( Mitarbeiter des Sekretariats Vorsorgevollmachten )
Für die Gewährleistungen Ihrer Wünsche rund um die Patientenverfügung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat und unserer Erfahrung zur Seite.
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