Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten

Die Vorsorge in den eigenen Angelegenheiten, insbesondere in den prekären Fragen, welche die Gesundheit und das eigene Lebensende betreffen, gehört nicht zu den einfachen Themen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung in Delmenhorst
Sie bestimmen schriftlich für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können, ob bestimmte ärztliche Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden sollen. Sie ist also eine Anweisung an den behandelnden Arzt und das Behandlungsteam zur Regelung der medizinischen Behandlung und Pflege. Zu warnen ist dabei auf eine Formularmäßige „Ankreuzregelung“. Diese sind mehr als zweifelhaft und werden von Ärzten, zu Recht, nicht akzeptiert.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht in Delmenhorst
Sie bevollmächtigen schriftlich eine Vertrauensperson, für den Fall der eigenen Entscheidungs-und Handlungsunfähigkeit, rechtsgeschäftlich zur Abgabe wirksamer Erklärungen gegenüber Dritten, z..Bsp. gegenüber Banken, Behörden, Gerichten, Ärzten usw..

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung in Delmenhorst
Sie ist die schriftliche Anweisung an das Vormundschaftsgericht, für den Fall einer gerichtlich notwendigen Betreuung, welche Person für Sie zum rechtlichen Betreuer bestellt werden soll.

Organspendeerklärung

Organspendeerklärung in Delmenhorst
Sie bestimmen schriftlich, ob Sie einer Organspende für den Fall Ihres Todes zustimmen, oder diese ablehnen.



Die oben genannten Vorsorgeregelungen setzen alle, bis auf die Betreuungsverfügung, die volle Geschäftsfähigkeit des Erklärenden voraus. Die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden sollte durch einen Arzt, oder durch einen Rechtsanwalt/Notar festgestellt werden, für den Fall, dass Sie die Regelungen schriftlich bei diesem fixieren wollen. Dabei ist vom Gesetzgeber eine schriftliche Niederlegung der Regelungen nicht vorgeschrieben. Aber zu Beweiszwecken sollten die Regelungen schriftlich vorliegen. Nur für den Fall, dass der Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht auch Grundstücksgeschäfte erledigen soll oder in dem Bereich des Gesellschaftsrechts oder Handelsrechts tätig werden soll, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Bei einer Vorsorgevollmacht sollte man vor Abfassung mit seiner Bank darüber sprechen, welche Art von Vollmacht diese akzeptieren wird. Dieses Gespräch sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.

Lassen Sie sich beim Abfassen Ihrer Vorsorgeverfügungen in jedem Fall rechtlich beraten. Am Besten bei einem Rechtsanwalt oder Notar, der Ihre Dokumente bei der Deutschen Verfügungszentrale registrieren und archivieren kann, damit bundesweit Ihre Verfügungen gefunden und wirksam werden können.


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