Verkehrsstrafrecht / Bußgeld / Fahrerlaubnis

Selbstverständlich wird den Erfordernissen beim Bearbeiten ihrer Rechtsfälle und -probleme, im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie des Rechts der Fahrerlaubnis Rechnung getragen.

Bußgeldrecht: Verteidigung in allen straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten, wie z.B. Verteidigung nach einem vorgeworfenen Bußgeldverstoß wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen usw.

Fahrerlaubnisrecht: Vertretung bei allen Problemen, wo aufgrund einer Verfügung der Straßenverkehrsbehörde der Führerschein in Gefahr gerät und entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu erfolgen haben.

Verkehrsstrafrecht: Verteidigung in allen straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren, wo eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, wie. z.B. Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährl. Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, u.s.w.


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