Filmfondbeteiligung-Cinerenta III

Hierbei geht es um Schadensersatz für ein fragwürdiges Anlagegeschäft, die sog. Prospekthaftung und die Täuschung über die Verwendung von Anlagegeldern.

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte den Anlegern den Fond ( Cinerenta I – V ) als sicher angepriesen, da bei einem möglichen Flop der produzierten Filme eine Versicherung einspringen sollte, um etwaige Verluste auszugleichen.

Ganz Hollywood freute sich über die enormen Summen, die aus Deutschland in die Filmindustrie flossen. Man sprach dort vom „stupid German money“. Dieses Gespött hatte seinen Grund in der Tatsache, dass sich die erwähnte Versicherung als Briefkastenfirma in Panama entpuppte, die auch schon lange insolvent war. Jetzt war guter Rat gefragt.

Nun hat der BGH den Weg für die Anleger frei gemacht. Die beratende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Fond angepriesen hatte, hat nämlich in ihrem Prospekt lediglich 7% Provision und 5% Agio ausgewiesen. Tatsächlich erhielt sie 20% Provision.

Darüber hätte korrekt aufgeklärt werden müssen.

Nunmehr ist es wahrscheinlich, dass die Haftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer den Schaden ausgleichen muss.

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